Verbandskasten – was ist eigentlich alles zu beachten?

Der Verbandskasten – dein Freund und Helfer: Alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland haben die Pflicht, im Pkw, Lkw oder Bus einen Verbandskasten mitzuführen, beim Bus besteht ab 22 Sitzplätzen sogar die Pflicht, 2 Verbandskästen dabei zu haben. Für das Motorrad besteht eine Verbandskasten-Pflicht hingegen nicht. Die DIN 13164 und der §35 h der StVZO regelt, welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss.

Am 1. Februar 2022 wurde die DIN-Norm aktualisiert, bis zum 31. Januar 2023 gilt jedoch eine Übergangsfrist. Während dieser Übergangsfrist dürfen alte Verbandskästen sowohl weiterverkauft als auch weiter genutzt werden.

Was du dabei zu beachten hast, haben wir dir hier zusammengefasst:

Maskenpflicht für dein Auto?

Ab Februar 2023 gelten neue Regeln für deinen Verbandskasten im Auto – so sollst du dort immer auch 2 Corona-Schutzmasken dabei haben, eine Pflicht ist dies aber „noch“ nicht. Von daher: Pack dir am besten 2 Masken mit rein und du bist auf der sicheren Seite, außerdem kannst du dafür das kleine Verbandtuch rauslassen. Klingt nach einem Deal, oder?

Außerdem: Das Mitführen von medizinischen Gesichtsmasken im Auto hält der Bundesverband Medizintechnologie grundsätzlich für sinnvoll.

Achtung! Verfallsdatum beim Verbandskasten!

Kompressen und Verbandmaterial sind steril verpackt und verfügen daher auch über ein Verfallsdatum von normalerweise 4 Jahren. Abgelaufene Produkte aus dem Kfz-Verbandskasten müssen zwar erneuert werden, die abgelaufenen Produkte sollte man aber weiterhin im Haushalt problemlos weiterverwenden können, insbesondere saubere Pflaster oder Rettungsdecken.

Kleiner Hinweis: Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro. (Stand Januar 2023)

Was muss dein Verbandskasten beinhalten?

Damit du in Sachen Wundversorgung immer auf der sicheren Seite bist, muss dein Erste-Hilfe-Kasten folgende, im Zweifelsfall lebensrettende Helferlein beinhalten (Stand Januar 2023):

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, (5 m x 2,5 cm)
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, (10 cm x 6 cm)
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683 (siehe oben)
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A (60 cm x 80 cm)
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

Achtung bei Neuwagen.

Wenn du dir einen Neuwagen gekauft hast, prüfe, ob auch ein Verbandskasten mit an Bord ist. Neuwagen haben nämlich Verbandskasten oder auch Warndreieck nicht immer automatisch an Bord. Deshalb solltest du auf jeden Fall bei einem Autokauf immer prüfen, ob du einen Verbandskasten mitführst.

Übrigens: Verbandskästen erhältst du auch bei deiner JET-Tankstelle!

Was sind die Grundregeln, wenn du erste Hilfe leisten musst?

Bist du als Ersthelfer in einen Unfall mit Personenschäden involviert, was hoffentlich nie geschehen mag, gilt es, keine Zeit zu verlieren und schnell zu handeln, dabei aber die Ruhe zu bewahren. Du solltest also schnell und besonnen agieren.

Was sind die Hauptschritte der Rettungskette bei Personenschäden?

Der Verbandskasten ist ein Produkt, das man im besten Falle kauft und niemals benutzt. Solltest du jedoch einmal in die herausfordernde Situation kommen, bei einem Unfall erste Hilfe leisten zu müssen, solltest du die Hauptschritte der Rettungskette kennen. Diese Schritte sowie konkrete Maßnahmen, die Leben retten können, erlernst du beim Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses. Die Rettungskette besteht aus folgenden Gliedern, deren Reihenfolge sich nach der jeweiligen Notsituation richtet:

  • Absichern / Eigenschutz
  • Notruf (in Europa: 112)
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen / lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Weitere Erste Hilfe
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Wie ist das eigentlich mit dem Erste-Hilfe-Kurs?

Vor der Führerscheinprüfung muss man einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Dies gilt sowohl für Motorrad als auch für Pkw, Lkw und Bus. Dieser Kurs gilt ein Leben lang. Wir empfehlen aber alle zwei bis drei Jahre eine Auffrischung dieses Kurses. Denn bedenke, schnelles und richtiges Handeln kann Menschenleben retten. Merke: Je frischer dein Erste-Hilfe-Kurs, desto besser bist du auch unterwegs.

Fazit.

Sorge stets dafür, dass du einen ordnungsgemäß ausgestatteten Verbandskasten im Auto mit dir führst. Dies schreibt der Gesetzgeber aus gutem Grund vor. Doch was nützt dir das beste Equipment, wenn du unsicher bist, was damit zu tun ist? Deshalb raten wir jedem, der sich unsicher fühlt, den Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen. Und weiter!

JET – einfach besser unterwegs sein!

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